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Schadenssanierung Hamburg gemäß TRGS 519

Zeugnis TÜV Nord - TRGS 519

LENTZ GS aus Hamburg ist zugelassener Fachbetrieb

Unser Unternehmen verfügt seit 2023 über die Zulassung des staatlich notwendigen Sachkundelehrgangs, um Arbeiten mit Asbest gemäß TRGS 2.7 Anlage 4 C ausführen zu dürfen.

Professionelle Schadenssanierung gemäß TRGS 519 vom staatlich zugelassenen Fachbetrieb
Kompetent, schnell und professionell - Lentz Gebäudeservice

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Schadenssanierung Hamburg - Was sind die TRGS?

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 beschreiben Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Gefahren und Handlungsempfehlungen. Die TRGS sind Vorgaben, die bei der Bearbeitung von Gefahrstoffen zwingend einzuhalten sind.

Schadenssanierung gemäß TRGS 519 - Asbest als Baustoff

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für Silikat-Minerale, die nach entsprechender Aufbereitung die Basis für viele Bereiche/Produkte in der Bauindustrie bildete. Asbest ist widerstandsfähig gegenüber Säure und starker Hitze. Ferner punktete dieser Baustoff durch Wärmedämmung und Beständigkeit gegen Verrottung. Doch die anfängliche Euphorie über diese „Wunderfaser“ wurde bald schon durch zunehmende Gewissheit der gesundheitlichen Gefahren überschattet.

Wir nehmen uns dieses Problems an - Schadenssanierung Hamburg gemäß TRGS 519

Trotz des seit 1993 bestehenden Asbestverbots findet sich dieser Baustoff auch heute noch in vielen, insbesondere älteren Bauten. Etwa in Wellblechdächern, Dachschindeln, aber auch in älteren Spachtelmassen, Fassadenfarben oder Fliesenklebern. Zum Teil sogar in Material, was Herstellerseitig nicht damit behaftet war, jedoch an der Baustelle mit Fasern zusätzlich „aufgewertet“ worden ist.

Die Durchführung selbst darf nach geltendem Recht nur durch Firmen erfolgen, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen. Neben den Sanierungsarbeiten am Gebäude sind auch umweltgerechter Abtransport und Entsorgung wichtig. Wir von LENTZ GS aus Hamburg sind ein zugelassener Fachbetrieb und erfüllen die entsprechenden Anforderungen.

Wichtig bezüglich der Asbestentsorgung

Sollten Sie im Rahmen einer privaten Heimwerkerarbeit/einer Renovierung mit asbesthaltigen Baustoffen zu tun haben, gelten die Regeln der TRGS 519 ebenso. Bei der Entsorgung asbesthaltiger Produkte müssen Sie die Vorgaben des Abfallrechts beachten. Bei positivem Nachweis von Asbest in einer Probe aus Mischabfall gilt der gesamte Abfall als gefährlich!

Besser zur Schadenssanierung gemäß TRGS 519 gleich an uns als Fachbetrieb wenden

Damit Sie sich keinen unnötigen Gefahren aussetzen und womöglich über keine angemessene Schutzkleidung verfügen, überlassen auch kleinere Arbeiten lieber uns. Ob größere oder kleinere Sanierung/Schadenssanierung, wir von LENTZ GS aus Hamburg sind Ihr professioneller Ansprechpartner. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an! Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir sind immer für Sie da - in Hamburg und auch bundesweit!
Ihr kompetenter Partner - Lentz Gebäudeservice

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